Einige IT-relevante Gesetze und Richtlinien
Sarbanes-Oxley Act
Der Sarbanes-Oxley Act von 2002 (SOX), ist ein US-Gesetz zur Verbesserung der
Unternehmensberichterstattung in Folge der Bilanzskandale von Unternehmen wie Enron oder Worldcom.
Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit der veröffentlichten
Finanzdaten von Unternehmen wiederherzustellen. Das Gesetz gilt für inländische und ausländische
Unternehmen, die an US-Börsen oder der NASDAQ gelistet sind, sowie für ausländische Tochterunternehmen
amerikanischer Gesellschaften.
Kern der im in diesem Gesetz aufgeführten Regeln ist die Einrichtung eines angemessenen internen
Kontrollsystems (IKS) für alle Daten, die für die Rechnungslegung relevant sind. Dies macht unter anderem
die Einführung von Software-Tools zur Dokumentation und Bewertung der internen Prozesse und Kontrollen
notwendig.
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Experten des mITSM:
SOX-Anforderungen an europäische IT-Dienstleister
Sarbanes-Oxley Act
Gesetzestext (englisch)
8. EU-Richtlinie („EuroSOX“)
Die Europäische Union (EU) hat im Mai 2006 die 8. EU-Richtlinie verabschiedet, die denselben Zweck erfüllen
soll wie ihr Pendant, der Sarbanes-Oxley Act (SOX) in den USA. Sie ist seit dem in allen 27 EU Mitgliedsstaaten
gültig und war von diesen bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland wurde die Richtlinie über die Abschlussprüfung mit dem Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher
Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz – BARefG) am 3. September 2007 umgesetzt.
Die EU-Richtlinie soll auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz/BilMoG umgesetzt worden sein, welches seit 29. Mai 2009 in Kraft ist.
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EuroSOX
Volltext der Richtlinie bei der
Europäischen Kommission
CobiT
CobiT (Control Objectives for Information and Related Technology) ist das international anerkannte Framework zur
IT-Governance. Es gliedert die Aufgaben der IT in Prozesse und Control Objectives (Steuerungsvorgaben).
CobiT definiert hierbei nicht vorrangig, wie die Anforderungen umzusetzen sind, sondern primär darauf, was umzusetzen ist.
Zum Thema CobiT gibt es verschiedene Möglichkeiten der Zertifizierung.
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CobiT
Für Zertifizierungen empfiehlt econet das
mITSM
Basel II
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln werden offiziell in der Europäischen Union Ende 2006
in Kraft treten, finden aber bereits heute in der täglichen Praxis Anwendung. Die Umsetzung in deutsches Recht
erfolgt durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV).
IT-relevant werden diese Regeln dadurch, dass Banken bei der Entscheidung über eine Kreditvergabe auch
"operationelle Risiken" des Kreditnehmers berücksichtigen müssen. Da die IT-Nutzung ein solches operationelles
Risiko darstellt, gilt: Defizite in der IT können hohe Sollzinsen oder gar Kreditabsagen bewirken.
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Basel II - Neue Bedingungen, Rating und Tipps bei
foerderland.de
KonTraG
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, ist ein umfangreiches
Artikelgesetz, das der Deutsche Bundestag am 5. März 1998 verabschiedete. Es trat am 1. Mai 1998 in
Kraft (wenn auch einige Vorschriften erst später angewandt werden mussten bzw. durften). Es gilt
als deutsches Pendant zum amerikanischen SOX
Wörtlich schreibt das Gesetz dazu in § 91 Abs. 2 des AktG eine neue Vorschrift, nach der der Vorstand
verpflichtet wird „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit
den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“.
Gemäß KonTraG ist ein Unternehmen unter anderem zum IT-Risiko-Management und zur Schaffung sicherer
Netzwerkinfrastrukturen verpflichtet. Daraus leiten sich strikte Maßnahmen zur Absicherung der
IT-Infrastruktur hinsichtlich Audits (lückenloser Kontrolle) und Nachweispflichten über
Berechtigungsstrukturen ab.
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Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KonTraG
IFRS
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind eine Sammlung von Standards und Interpretationen, die von
einem unabhängigen privaten Gremium, dem International Accounting Standards Board (IASB), entwickelt werden. In diesen
Standards und Interpretationen werden Regeln zur externen Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen aufgestellt.
Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern.
Dabei soll sowohl der Grundsatz der Periodenabgrenzung als auch der Grundsatz der Unternehmensfortführung berücksichtigt werden.
Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind die qualitativen Anforderungen,
denen der Abschluss genügen muss.
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IFRS/IAS-Portal
BSI GsHb
Das IT-Grundschutzhandbuch des deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
bietet ein "Kochrezept" für mittleres Schutzniveau. Durch die Verwendung des Grundschutzhandbuches entfällt
eine aufwändige Sicherheitsanalyse, die Expertenwissen erfordert. Es ist möglich, auch als relativer Laie
die zu ergreifenden Maßnahmen zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit Fachleuten umzusetzen.
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BSI
ISO/IEC 27002
ISO/IEC 27002 definiert sich als „umfassende Auswahl an Kontrollmechanismen, die auf Methodik und Verfahren
basieren, die sich in der Informationssicherheit bewährt haben“. Grundlage für die Standardisierung war hierbei
eine Sammlung von Erfahrungen, Verfahren und Methoden aus der Praxis, also um einen „Best-practice“-Ansatz wie
bei ITIL.
Soll ein Managementsystem für Informationssicherheit (engl.: Information Security Management System, ISMS) zertifiziert werden, ist dies nur über die Erfüllung
der Anforderungen nach ISO/IEC 27001 möglich. Diese Norm spezifiziert die
Anforderungen für Herstellung, Einführung, Betrieb, Überwachung, Wartung und Verbesserung eines dokumentierten
Systems unter Berücksichtigung der Risiken innerhalb der gesamten Organisation.
Dieses Zertifikat gilt als signifikantes Plus bei einer Beurteilung nach Basel II oder SOX.
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ISO/IEC 27002 und zu
ISO/IEC 27001
GDPdU
Auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beruft sich ein
Finanzbeamter, wenn er bei Betriebsprüfungen auf die Computersysteme von Unternehmen zugreift. Man
unterscheidet drei Arten des Datenzugriffs durch den Betriebsprüfer:
- den unmittelbaren Lesezugriff,
- den mittelbaren Zugriff über Auswertungen und
- die Datenüberlassung.
Für die Datenüberlassung sind verschiedene Formate zugelassen. Mittlerweile gibt es auch eine Empfehlung
des Bundesfinanzministeriums für einen entsprechenden Beschreibungsstandard. Die Daten können dann
vom Betriebsprüfer problemlos in die Prüfersoftware IDEA eingelesen werden.
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GDPdU-Text bei
Project Consult
GoBS
Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind von der deutschen
Finanzverwaltung durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. November 1995 aufgestellte Regeln
zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen.
Unmittelbar haben sie nur für steuerliche Buchführung Geltung. Da jedoch zahlreiche, gerade kleine und
mittlere Unternehmen eine Einheitsbilanz erstellen, wirken sie sich auch auf die handelsrechtliche
Buchführung aus. Denn da so eine große Zahl von Kaufleuten diesen Regeln folgt, werden sie zum Handelsbrauch
und somit zu handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
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BDSG
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Bundesländer
und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen
oder manuell verarbeitet werden.
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Das Bundesdatenschutzgesetz bei
juris.de
Über die hier aufgeführten Gesetze und Standards hinaus gibt es eine Reihe branchenspezifischer Regeln
und Vorschriften.
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